Neue Heizungsförderung ab 21. Juli: Das kommt auf Eigentümer zu
Berlin (ots) - Die Bundesregierung hat die Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert. Die neuen Förderbedingungen für Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelten ab 21. Juli 2026. Bereits bewilligte Anträge bleiben unverändert. Eigentümer, die eine Bestätigung für ihren Antrag besitzen, können diesen noch bis zum 20. Juli zu den bisherigen Konditionen einreichen. ...